Den Begriff Versicherungssparen kennt man vor allem im Bereich der . Hiermit ist ein Vertrag gemeint, bei dem ein Hauptaugenmerk auf das Ansparen von Versicherungsbeiträgen gelegt ist und der daher keinen Risikoteil enthält.
Es handelt sich dabei so eher um ein Kapitalanlageprodukt als einen Versicherungsvertrag. Für den Anleger ergibt sich durch das Versicherungssparen der Vorteil, dass er – wie bei normalen Versicherungsverträgen üblichen – in der Regel eine so genannte Überschussbeteiligung auf seinen bereits angespartes Kapital erhält. Diese kann durchaus höher sein als die Rendite bei einer anderen Form der Kapitalanlage.
Trotzdem konnte sich das Versicherungssparen in Deutschland bisher noch kaum durchsetzen, die Zahl der jährlich geschlossenen Verträge bildet im Vergleich zu allen Kapitalanlageverträgen einen verschwindend geringen Anteil.
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