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Freitag, April 19, 2024
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Mietrecht – Sonderkündigungsrecht

 

    

Sonderkündigungsrecht 

Ist mit dem Mietvertrag eine Kündigung des Mietverhältnisses ausgeschlossen worden, wie es bei Zeitmietverträgen oder einem Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsausschluss der Fall ist, dann kann hier nur eine Kündigung durch den Mieter erfolgen, wenn er von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch macht. Ein Sonderkündigungsrecht kann auch über den Mietvertrag nicht ausgeschlossen werden.
Es ist aber gar nicht so leicht aus diesen Verträgen auch rechtlich gesehen, herauszukommen, sodass die Gründe, die für ein Sonderkündigungsrecht sprechen, genau gekannt werden müssen.

Ein Fall kann eine Mieterhöhung sein. Sollte der Vermieter die Mieten auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen, so muss auch der Mieter, der im Vertrag einen gegenseitigen Kündigungsausschluss vereinbart hat, dieses nicht so einfach hinnehmen. Mit dem Sonderkündigungsrecht kann der Mieter bis zu zwei Monate, nachdem die Mietpreiserhöhung vom Vermieter zugegangen ist, mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Gleiches gilt, wenn die Mieten wegen einer Modernisierung angepasst werden sollen. Mit der Beachtung der gleichen Fristen kann hier der Mietvertrag dennoch gekündigt werden. Sind die Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter angekündigt und sollte sich daraus eine Mieterhöhung ergeben, kann der Mieter auch jetzt schon, bevor die genauen Kosten ersichtlich sind, kündigen. Hier muss aber eine geringere Frist beachtet werden. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach der Ankündigung dem Vermieter zuzugehen, die Kündigung erfolgt dann mit dem Ablauf des folgenden Monats.

Auch in einem Staffelmietvertrag kann der Mieter von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Beträgt die Laufzeit 10 Jahre, so kann erstmalig nach dem Ablauf von 4 Jahren das Mietverhältnis gekündigt werden, nach dieser Zeit kann es immer, mit der Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen erfolgen.

Sollte der Mieter einer Immobilie vor dem Ablauf der vertraglich geregelten Mietzeit versterben, dann ist es den Erben möglich, innerhalb eines Monats nach dem Tod, den Mietvertrag zu kündigen. Auch hier muss die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

Frage von Anonymen Teilnehmer

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