Bagatellschaden Die Bezeichnung Bagatellschaden ist vielen Menschen lediglich aus dem Kraftfahrzeugbereich bekannt. Es handelt sich hierbei um einen Schaden, dessen Umfang so gering ist, dass er als Bagatelle gelten kann. Auch bei Mietsachen gibt es solche Schäden, daher ist in den meisten Mietverträgen eine so genannte Bagatellschadenklausel enthalten. Diese wird jedoch in einigen Verträgen auch als Kleinstreparaturklausel bezeichnet. Die Frage, ob ein Bagatellschaden vom Vermieter zu beheben ist, hängt darüber hinaus auch vom Verschulden ab. Achtung: In einigen Mietverträgen ist immer noch eine Klausel enthalten, nach welcher der Mieter immer, das heißt verschuldensunabhängig, für solche Kleinschäden haften soll. Diese Klausel ist jedoch nach neuester Rechtsprechung unwirksam, die entstandenen Schäden müssen daher nicht vom Mieter getragen werden. Gleiches gilt, wenn im Mietvertrag im Rahmen einer Klausel für Bagatellschäden, die dem Mieter die Kosten auferlegt, keine Obergrenze festgelegt ist. Es muss also ein genauer Betrag im Mietvertrag angegeben sein, ansonsten ist die Klausel für unwirksam zu erklären. Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität |