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Donnerstag, Juli 3, 2025
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Mietrecht – Rückgabe der Mietsache

 

    

Rückgabe der Mietsache 

Bei der Beendigung der Mietsache ist der Mieter verpflichtet, diese auch an den Vermieter zu übergeben. Zu diesem Zweck sollte ein Termin zwischen den Parteien vereinbart werden, bei dem der Vermieter und der Mieter gemeinsam sich die Mietsache auch ansehen, bei der die Schlüssel an den Vermieter übergeben werden, etc. Der Übergabetermin ist am letzten Tag des Mietverhältnisses angebracht. Zu diesem Zeitpunkt muss, damit die Rückgabe auch ordnungsgemäß stattfinden kann, die Mietsache geräumt sein und die Schönheitsreparaturen ausgeführt worden sein. Das Sicherste ist es, wenn ein Übergabeprotokoll erstellt wird, auf dem Mieter und Vermieter mit ihrer Unterschrift den tatsächlichen Stand der Mietsache protokollieren können.

Aus dem Mietvertrag wird gültig werden, wie die Rückgabe der Mietsache zu erfolgen hat. Hier kann von dem Vermieter verlangt werden, dass sie bei dem Auszug renoviert sein muss, oder aber auch nur besenrein übergeben werden muss. An dieses muss der Mieter sich halten, da sonst der Vermieter die Übernahme der Mietsache verweigern kann. Und dieses ist sein gutes Recht. Bei der Übergabe können noch einzelne Punkte angesprochen werden, die der Mieter auch nach dem Auszug noch zu erledigen hat. Der Vermieter muss dem Mieter immer eine Frist setzen, innerhalb dieser Zeit die Schönheitsreparaturen auszuführen sind. Er darf nicht, weil der Mieter schon ausgezogen ist, einen Handwerker bestellen, der die Renovierungen ausführt und die Kosten dann dem Mieter in Rechnung stellen, oder aber von der einbehaltenen Kaution zum Abzug bringen. In dem Übergabeprotokoll sollten die entdeckten „Mängel“ aufgezeichnet werden und auch auf die Frist hingewiesen werden, innerhalb der diese ausgeglichen werden sollen.

Nur so kann der Vermieter seine Rechte, zur Not auch gerichtlich geltend machen. Sind keine Mängel bei der Übergabe aufgeführt, muss der Vermieter, wenn er im Nachhinein noch welche entdeckt, dem Mieter beweisen, dass er diese verursacht hat.

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