Mietspiegel Jede Gemeinde stellt einen Mietspiegel aus, aus dem die Vergleichsmieten ersichtlich sind. In diesem Mietspiegel werden alle Mieten berücksichtigt, die innerhalb dieser Region so anfallen. Ausgeschlossen werden allerdings die, die viel zu hoch, oder zu niedrig sind. Eine genaue Aufschlüsselung der Vergleichsmieten ist hier zu finden, denn sie orientieren sich an vielen Vorgaben, die eine Immobilie erfüllen muss. So ist die Lage der Immobilie immer sehr wichtig, damit daraus die Rückschlüsse auf den Mietpreis gezogen werden können. Die Mieten in der direkten Stadtlage werden anders ausfallen, als die der Immobilien, die am Stadtrand liegen. Über den Mietspiegel findet hier aber auch eine differenzierte Einteilung statt. Gleiches gilt für die Ausstattung der Immobilien. Hier ist das Alter der Immobilie wichtig und auch der aktuelle Renovierungsstand, sodass die Mieten berechnet werden können. Auch die Wohnungsgröße und die Inneneinrichtung der Küchen und der Bäder werden in dem Mietspiegel berücksichtigt werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Vermieter, der eine Immobilie vermieten möchte, sich an den Vergleichsmieten von ähnlichen Immobilien orientieren sollte. Nur so kann verhindert werden, dass Mieter sich gegen zu hohe Mieten auflehnen. Möchte ein Vermieter eine Mietpreiserhöhung vornehmen, dann kann dieses auch nur im Rahmen der Vergleichsmieten geschehen, wenn der Mieter keinen Widerspruch gegen die Erhöhung machen soll. Eine Erhöhung ist nur auch rechtlich durchzusetzen, wenn die geforderte Miete aus dem Mietspiegel für hervorgeht. Sollte die Miete von diesen abweichen, dann kann der Mieter der Erhöhung widersprechen und würde recht bekommen, wenn nicht ein Sachverständiger eine höhere Miete belegen kann. Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität |