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Samstag, November 2, 2024
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Mietrecht – Ersatzmieter

 

    

Ersatzmieter 

Soll ein Mietverhältnis vorzeitig beendet werden, denken viele Mieter: „Wenn ich dem Vermieter einen Nachmieter oder auch Ersatzmieter anbiete, entlässt er mich schon, auch vorzeitig, aus dem Mietvertrag“. Dieses muss der Vermieter aber so nicht akzeptieren, denn alleine der Vermieter darf bestimmen, an wen er seine Wohnung oder auch sein Haus vermieten möchte.
Mieter und auch Vermieter können sich zwar darauf einigen, dass ein Ersatzmieter helfen kann, damit das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet werden kann, aber der Vermieter muss nicht jeden Nachmieter auch akzeptieren, den der Mieter anbietet. Die Regelung, dass ein Nachmieter helfen kann, dass das Mietverhältnis vorzeitig beendet werden kann, findet besonders bei den langfristig geschlossenen Mietverträgen, den Zeitmietverträgen eine Anwendung. Hier würde dann der Ersatzmieter in den bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden, sodass das neu erstellen des Mietvertrages entfallen kann.

Auch kann eine Klausel, die im Mietvertrag enthalten ist, hilfreich sein, was das Stellen eines Nachmieters betrifft. Allerdings muss auch hier der genaue Wortlaut beachtet werden. So muss unterschieden werden, ob die vertragliche Klausel jeden Nachmieter zulässt, oder aber einen, der von dem Vermieter erst akzeptiert werden muss. Diese Klauseln werden aber in der Regel nur noch sehr selten in einem Mietvertrag so zu finden sein. Denn das Wichtigste ist, und dieses regeln auch die Gesetze zugunsten des Vermieters, dass der Vermieter so vermietet, dass er eine Sicherheit, was seine finanzielle Lage betrifft. So kann ein Nachmieter abgelehnt werden, wenn es ersichtlich ist, dass die Kosten für die Wohnung zu hoch für diesen sein werden. Es muss darauf geachtet werden, und das sollte schon der Mieter machen, wenn er einen Ersatzmieter aussucht, dass der Vermieter nicht einen Nachteil aus dem Stellen eines Nachmieters bekommt. Denn in diesen Fällen wird der Vermieter sich nicht darauf einlassen, dass der Ersatzmieter die Stellung des jetzigen Mieters auch einnehmen kann.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

Frage von Anonymen Teilnehmer

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