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Daten und Fakten zu den Bundesschatzbriefen – Ratgeber Finanzen

Daten und Fakten zu den Bundesschatzbriefen

Bundesschatzbriefe gehören zu den Wertpapieren, die die Bundesrepublik Deutschland über die Deutsche Finanzagentur herausgibt. Sie sind festverzinslich, werden im Gegensatz zu den Bundesobligationen jedoch nicht an der Börse gehandelt. Die Zinssätze der steigen dabei über die Dauer ihrer Laufzeit hinweg kontinuierlich an. Bereits 1969 wurden diese Wertpapier vom Staat geschaffen, um damit einer möglichst breiten Bevölkerungsschicht eine Vermögensbildung zu ermöglichen. Unterschiedenen werden die Bundesschatzbriefe in Typ A und Typ B, wobei die entsprechenden Unterschiede in der Länge der Laufzeit und der Art der Ausschüttung der Zinsen bestehen.

Die verschiedenen Arte der Bundesschatzbriefe

Grundsätzlich unterscheidet man Bundesschatzbriefe in zwei Typen, Typ A und Typ B. Während die Laufzeit des Typ A Wertpapieres sechs Jahre beträgt, beträgt sie beim Typ B sieben Jahre. Beim Typ A werden die Zinsen dabei jeweils jährlich ausgeschüttet, bei Typ B werden Zinsen angesammelt und mit Ende der Laufzeit als gesamter Zins- und Zinseszinsertrag ausgeschüttet.

          

Aktuelle Typ A Bundesschatzbriefe vom Januar 2012 laufen unter der International Securities Indentification Number (ISIN) DE0001119063 und unter Wertpapierkennnummer (WKN) 111906. Die Zinssätze für die ersten drei Jahre betragen dabei derzeit jeweils 0,25 %, im vierten Jahr 0,5 %, im fünften Jahr 1,75 % und im sechsten Jahr schließlich 2,0 %. Die Renditen liegen damit in den ersten drei Jahren bei jeweils 0,25 %, im vierten Jahr bei 0,31 %, im fünften Jahr bei 0,6 % und im sechsten Jahr schließlich bei 0,82 %. Fällig werden diese Bundesschatzbriefe dann zum 1. Januar 2018.

Aktuelle Typ B Bundesschatzbriefe vom Januar 2012 hingegen laufen unter der ISIN DE0001119071 und unter der WKN 111907. Die Zinssätze liegen dabei für die ersten drei Jahre bei 0,25 %, im vierten Jahr bei 0,5 %, im fünften Jahr bei 1,75 % und im sechsten und siebten Jahr jeweils bei 2,0 %. Die Renditen dieser Anlage liegen dabei entsprechend in den ersten drei Jahren bei 0,25 %, im vierten Jahr bei 0,31 %, im fünften Jahr bei 0,6 %, im sechsten Jahr bei 0,83 % und im siebten Jahr schließlich bei 1,0 %. Damit entsteht für einen Typ B Bundesschatzbrief mit einem Nennwert von 100 Euro ein Rückzahlungswert von 107,19 Euro.

Die Gemeinsamkeiten zwischen beiden Typen

Für Bundesschatzbriefe, egal welchen Typs, gilt, dass die Mindestanlage 50 Euro, bzw. 52 Euro (wenn sie direkt bei der Deutschen Finanzagentur erworben wird) betragen muss. Eine maximale Orderhöhe gibt es dabei nicht, eine Staffelung ab diesem Mindestbetrag erfolgt in Schritten von jeweils einem Cent. Verwahrt werden die Bundesschatzbriefe entweder auf einem Schuldbuchkonto bei der Finanzagentur selbst, oder für den Fall, dass sie über eine Bank oder Sparkasse erworben worden sind in den von ihnen entsprechend angelegten Depotkonten. Die jeweiligen Konditionen der Bundesschatzbriefe, beziehungsweise deren Veränderungen können Tageszeitungen entnommen werden oder sind bei Börseninformationsdiensten, im Teletext der ARD oder auch auf der Website der einsehbar.

Die Zinsstruktur und die Versteuerung der Bundesschatzbriefe

Bei Bundesschatzbriefen liegt eine ganz spezielle Zinsstruktur vor, die Zinsen steigen progressiv. Das bedeutet, dass in den Anfangsjahren weniger Zinsen ausgezahlt oder angespart werden als in den Folgejahren. Mit diesem Verfahren hat der Staat einen Anreiz geschafften, nicht von dem vorzeitigen Rückgaberecht Gebrauch zu machen, sondern die bis zum Ende ihrer Laufzeit zu halten. Je nach Typ der Anlage werden dann entweder für den Grundanlagebetrag in späteren Jahren der Laufzeit höhere Zinserträge ausgeschüttet – oder der Anleger kann von einer höheren Verzinsung der Grundsumme inklusive der jeweils erwirtschafteten Zinsen, also insgesamt von einer höheren Zinseszinssumme am Ende der Laufzeit profitieren.

Die Zinsen müssen dabei, sofern der jeweils geltende Freibetrag ausgeschöpft ist, in vollem Umfang versteuert werden. Seit Anfang 2009 gelten dazu nicht mehr die Regelungen der Kapitalertragssteuer, sondern die der Abgeltungssteuer.

Können Bundesschatzbriefe vorzeitig zurückgegeben werden?

Ja, das ist möglich – sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Voraussetzungen besagen, dass bei einer vorzeitigen Rückgabe mindestens das erste Jahr der Laufzeit beendet sein muss und dass der Nennwert der Bundesschatzbriefe dabei jeweils maximal bei 5.000 Euro – berechnet auf jeweils 30 Zinstage und je einen Gläubiger – liegen darf.

Unterschiede zu anderen Wertpapieren des Staates

Bundesschatzbriefe unterscheiden sich von den verschiedenen anderen Wertpapieren, die von der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben werden. So werden sie im Gegensatz zu Bundesanleihen und Bundesobligationen nicht an der Börse notiert. Bundesanleihen und -obligationen können durch ihre Börsennotation und im Gegensatz zu den Schatzbriefen vor ihrer Endfälligkeit zu den jeweils tagesaktuellen Börsenkursen verkauft werden. Des weiteren unterscheiden sich die Bundesschatzbriefe von den Finanzierungsschätzen des Bundes, die weder werden noch vorzeitig zurückgegeben werden können. Bundesschatzbriefe stellen damit hinsichtlich ihrer Börsennotation und ihrer Rückgabemöglichkeiten also eine Mischform aus den anderen Wertpapieren da: Sie werden zwar nicht an der Börse gehandelt, können aber dennoch vor Ende der Laufzeit von sechs, bzw. sieben Jahren zurückgegeben werden, sofern das erste Jahr der Laufzeit bereits beendet ist.

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