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Samstag, November 16, 2024
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Mietrecht – Mietkauf

 

    

Mietkauf 

Der Mietkauf ist eine besondere Form eines Immobilienkaufs. Denn hier wird auf eine langfristige Sicht der Erwerb einer Immobilie ermöglicht werden können und dieses ohne das Aufbringen von Eigenkapital in der Art, wie über einen Immobilienkredit.
Mieter und Vermieter einigen sich hier auf das Recht, eine Immobilie nach einer bestimmten Frist kaufen zu können, in der die Mieter im Vorfeld schon zur Miete wohnen. In der Mietzeit werden dann Zahlungen fällig, die über den sonst üblichen Mietpreisen liegen, denn die Mehrkosten werden als die „Anzahlung“ für den späteren Kauf erbracht. Der Mieter leistet also Monat für Monat einen Anteil, damit er später, zum vereinbarten Kauftermin, schon die Anzahlung geleistet hat. Doch muss ein Mietkauf auch vertraglich geregelt sein, ein einfacher Mietvertrag ist hier nicht anzuwenden. Über einen notarisch erstellten Vertrag kann es einfacher und auch sicherer für beide Parteien sein. In dem Vertrag zum Mietkauf sollten nicht nur die genauen Daten, wann der Kauftermin ist, festgehalten sein, auch sollten die genauen Zahlungen auch aufgeschlüsselt werden. Mietpreisanteil und auch Kaufpreisanteil sind so genau ersichtlich und müssen auch auf unterschiedlichen Konten verbucht werden.

Zum vereinbarten Tag kann dann der Mietkaufvertrag in den normalen Kaufvertrag umgewandelt werden. Der finanzielle Anteil, der während der Mietzeit an den Vermieter gezahlt worden ist, ist als die Anzahlung zu verbuchen, der Restwert der Immobilie muss dann nur noch an den Verkäufer bezahlt werden.

Der Vorteil des Mietkaufs ist sicherlich der, dass so eine Immobilie gekauft werden kann, ohne dass dieses über eine Immobilienfinanzierung gemacht werden muss, der Käufer muss sich also nicht verschulden. Gerade für junge Menschen kann so die Chance eine eigene Immobilie zu kaufen, genutzt werden. Der Nachteil des Mietkaufs liegt in den hohen Zahlungen, die an den Vermieter geleistet werden müssen. Aber auch die gleichen Beträge könnten anfallen, wenn die Mieter Monat für Monat einen Betrag ansparen, der dann später als Eigenkapital für den Kauf einer Immobilie genutzt wird. Problematisch kann es auch werden, wenn die Mieter zum eigentlich vereinbarten Termin die Immobilie dann doch nicht kaufen möchten. Das Geld, welches in der Zeit schon als Kaufpreisanteil gezahlt worden ist, ist nicht zwingend auch von dem Vermieter wieder zurückzuzahlen.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

Frage von Anonymen Teilnehmer

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