Mietpreis Das vom Mieter für die Benutzung der Mietsache zu zahlende Entgeld bezeichnet man als Mietpreis. Dieser Mietpreis kann grundsätzlich vom Vermieter bestimmt werden, er unterliegt allerdings ganz bestimmten Vorgaben und Regularien. Grundsätzlich darf der Mietpreis nur in einer gesetzlich zulässigen Höhe verlangt werden. Wie diese genau ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für die maximal zulässige Höhe des Mietpreises zählt vor allem die örtliche Vergleichsmiete, die durch den so genannten Mietspiegel ermittelt wird. Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität |