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Mittwoch, April 17, 2024
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Mietrecht – Eigenbedarf

 

    

Eigenbedarf 

Eigenbedarf ist ein sehr häufiger Grund einer Kündigung durch den Vermieter. Unter dem Begriff versteht man, dass der Vermieter die vermietete Sache für sich oder aber für einen seiner nahen Verwandten nutzen möchte.
Damit die Eigenbedarfskündigung aber nicht durch den Vermieter auch ausgenutzt wird, müssen auch hier die Vorgaben genau beachtet werden, damit sie so durchgesetzt werden kann. Zum einen muss die Begründung auch in dem Kündigungsschreiben so genannt werden und zum anderen muss der Grund auch berechtigt sein. Der Vermieter hat bei einer Vermietung nach wie vor das Eigentumsrecht und kann damit machen, was er möchte, doch hat auch der Mieter das Recht, in der Immobilie wohnen zu dürfen. Daher müssen die Gründe auch ausreichend sein, die Rechte des Mieters hier zu übertreffen. So muss die gekündigte Immobilie auch immer für den Nachmieter angemessen sein. Dieses kann dann schnell nicht mehr der Fall sein, wenn eine große Wohnung von einer einzelnen Person bewohnt werden soll, in diesem Fall kann die Kündigung auch wegen Eigenbedarf nicht angemessen sein, auch wenn es um die eigene Wohnung des Vermieters geht. Auch dann, wenn der Vermieter noch mehrere leerstehende Wohnungen in dem gleichen Haus hat, kann nicht eine vermietete gekündigt werden, wenn die leerstehenden genauso ausgestattet sind, etc.

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf kann der Mieter auch immer einen Widerspruch gegen die Kündigung einreichen, sodass dann der Vermieter erst einmal die Gründe auch genauer belegen muss, damit die Kündigung auch rechtskräftig werden kann. Dieses soll verhindern, dass der Vermieter den Grund nicht nur vorschiebt, damit ein unbeliebter Mieter zum Auszug bewegt werden soll.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

Frage von Anonymen Teilnehmer

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