Vorschäden Als Vorschäden bezeichnet man alle Schäden, die bereits an der Mietsache vorhanden waren, bevor der Mieter diese übernommen hat. Solche Schäden sollten unbedingt bestmöglich dokumentiert und im Mietvertrag festgelegt werden. Andernfalls könnten dem Mieter diese Schäden zur Last gelegt werden, wodurch diesem ein finanzieller Schaden entstehen kann. Grundsätzlich ist gesetzlich festgelegt, dass der Mieter nicht die Verpflichtung hat, eventuelle Vorschäden selbstständig zu beseitigen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Vorschäden nachweisbar nicht durch den Mieter selbst verursacht wurden. Kann der Vermieter dem Mieter nachweisen, dass es sich bei dem angeblichen Vorschaden gar nicht um einen solchen handelt, so muss die Kosten zur Beseitigung grundsätzlich der Mieter übernehmen. Ist der Zustand der Mietsache allerdings bereits bei Übernahme durch den Mieter so schlecht, dass zumindest Schönheitsreparaturen notwendig wären, so ist der Mieter nicht dazu verpflichtet, diese zu übernehmen. In diesem Fall muss sich der Vermieter um die Beseitigung der Schäden kümmern. Um solche Probleme zu umgehen, sollten beide Parteien vor Abschluss des Mietvertrages einen Rundgang durch die Mietsache machen und alle dabei zu Tage tretenden Vorschäden sowohl schriftlich dokumentieren als auch durch Fotos festhalten. Nur so ist gewährleistet, dass es im Nachhinein keine Streitigkeiten darüber gibt, ob die betreffenden Schäden schon vor dem Einzug des Mieters vorhanden waren oder nicht. Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität |