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Bauantrag – Finanzlexikon

Der Bauantrag ist ein Antrag auf die Genehmigung eines Bauvorhabens. Dieser Antrag wird von den Bauherren gestellt. Die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des Bundeslandes regeln den gesetzlichen Umgang mit dem Bauantrag.
Der Bauantrag muss schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Hierzu müssen das ausgefüllte Formular zum Bauantrag, der statistische Erhebungsbogen, ein Formblatt zum Anzeigen baulicher Änderungen und eine Zustimmungserklärung der Nachbarn vorliegen. Ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erstellt mit den Bauherren den Bauantrag. Dieser ist für die Bauvorlagepläne, die Berechnungen und weitere Maßnahmen verantwortlich. Der Entwurfsverfasser und der Bauherr unterzeichnen beide die Unterlagen und die Bauantragsformulare.
Bei Fragen und Unklarheiten seitens der zuständigen Behörde kann diese vor der Genehmigung des Bauantrages eine Bauvoranfrage stellen. Dieses Verfahren ist jedoch die Ausnahme.

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