Als Skonto wird ein Rabatt bezeichnet, der an die Bedingung einer Barzahlung oder einer termingerechten Bezahlung geknüpft ist. Ein Händler kann so beispielsweise anbieten, Barzahlern einen Rabatt in Höhe von drei Prozent zu gewähren. Der Vorteil für den Händler liegt trotz des geringeren Erlöses auf der Hand:
Zum einen besteht kein Ausfallrisiko, zum anderen entfallen die Gebühren für Kreditkartenunternehmen oder andere an der Abwicklung der Zahlung beteiligter Partner. Ein Skonto kann auch auf Rechnungen ausgewiesen werden: Der Aussteller kann darauf hinweisen, dass bei Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb einer bestimmten Frist ein Skonto von beispielsweise drei Prozent abgezogen werden kann.
Der Empfänger der Rechnung wird dadurch motiviert, die Zahlung schnell zu leisten, wodurch der Aussteller der Rechnung mit einem zügigen Zahlungseingang rechnen kann.
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