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Inhaberpapiere – Kredit und Finanzlexikon

Inhaberpapiere sind , deren Inhaber über die Rechte, die mit einem Wertpapier verbunden sind, wie etwa das Recht auf Dividenden oder das auf der , verfügen, ohne dass ein weiterer Nachweis über die Besitzverhältnisse erforderlich.
Der Kauf und Verkauf von Inhaberpapieren erfolgt durch einfachen Vertragsschluss zwischen zwei Parteien, wie etwa durch den Kauf einer Inhaberaktie an der Börse. Inhaberpapiere sind das Gegenstück zu Namenspapieren, bei denen die Gesellschafter dem Emittenten des Wertpapiers bekannt sind.
Die meisten Aktien großer an der Börse gehandelter Unternehmen sind Inhaberaktien, da diese Form mit dem geringsten Aufwand für alle Beteiligten verbunden ist.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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