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Regel 404 – Kredit und Finanzlexikon

Die Regel 404 ist eine aus dem Jahr 2002 stammende Vereinbarung beziehungsweise Vorschrift, nach der ein Vorstandschef eines Unternehmens persönlich dafür haften muss, wenn die firmeninternen Sicherheits- und Kontrollsysteme die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllen. Diese Systeme werden regelmäßig von Wirtschaftsprüfern überprüft und genehmigt.
Stellen die Prüfer dabei nicht gesetzeskonforme Systeme fest, wurde die Regel 404 verletzt und der Vorstand des Unternehmens muss in der Regel eine Strafe zahlen.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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