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Stille Beteiligung – Kredit und Finanzlexikon

Bei einer Stillen Beteiligung beteiligt sich eine juristische oder eine natürliche Person mit einer Einlage
an einer Firma. Es handelt sich um eine Innengesellschaft, d.h. ein Außenstehender erkennt sie nicht.
Handelt es sich jedoch um die Beteiligung an einer AG, so ist gesetzlich vorgeschrieben, die Beteiligung zu
veröffentlichen.

Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, partizipiert der Stille Teilhaber mit seiner Einlage
an Verlusten. Es ist möglich, für die Einlage Geld– Sach- oder aber auch Dienstleistungen zu erbringen. Der
Stille Teilhaber enthält dafür eine Gewinnbeteiligung.

Im Gegensatz zu einer Kreditfinanzierung, bei der auch bei negativem Ergebniss Zinsen zu zahlen sind,
erhält der Stille Gesellschafter nur bei positivem Ergebnis eine Gewinnbeteiligung.

Direktverweis auf den Begriff "Stille Beteiligung" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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