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Restlaufzeit – Kredit und Finanzlexikon

Der Bergriff Restlaufzeit wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet. Dabei handelt es sich immer um die noch verbleibende Zeit, die der Vertrag, oder die Sache noch gültig ist.
An der Börse wird unter Restlaufzeit die Zeit verstanden, die bis zum Verfall eines Termingeschäftes durch Optionsscheine verbleibt.
Bei der Aufnahme von Darlehen wird mit dem Kreditinstitut ein Vertrag abgeschlossen, wo auch die Laufzeit vereinbart wurde, in der der Kredit mit Zinsen und sonstigen Kosten zurück zu zahlen ist. In regelmäßigen Abständen bekommt der Kreditnehmer eine Abrechnung über die bisher geleisteten Zahlungen und die für die noch offenen Beträge verbliebene Zeit, die als Restlaufzeit bezeichnet wird.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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