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Samstag, November 30, 2024
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Reiserecht – Anschlussflug verpasst

 

    

Anschlussflug verpasst 

Sollte ein Passagier aus einem Grund, der Fluggesellschaft nicht mehr rechtzeitig den Anschlussflug erreicht haben, dann kann er seine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen.
Wichtig ist es aber, wenn der Passagier seine Schadensersatzansprüche geltend machen möchte, dass es sich auch um ein Problem handelt, welches nicht direkt durch die Fluggesellschaft zu beeinflussen ist. Denn nur dann kann es auch durchgesetzt werden. Die Gründe, die einen positiven Ausgang geben können, sind nicht in Unwetter und daraus resultierenden Verzögerungen zu sehen, sondern in den Ursachen, die auch wirklich die Fluggesellschaft betreffen. Viele Urteile sind in den letzten Jahren vor den Gerichten verhandelt worden, bei denen die Passagiere ihre Rechte durchsetzen wollten, wo dann aber am Schluss die Entscheidung getroffen worden ist, dass diese Gründe nicht ausreichen können, da sie unvorhersehbar waren und die Gesellschaften auch dadurch benachteiligt worden sind und diese Kosten dann nicht noch zusätzlich der Fluglinie in Rechnung gestellt werden können.

Die Passagiere, die einen Flug, mit einem Umsteigen buchen, die sollten diese Rechtslage dafür nutzen, dass sie die Zeiten zwischen den Flügen auch so legen, dass ein kleiner Puffer vorhanden ist. Es kann immer außerplanmäßig mal einige Minuten länger dauern, auch die Verspätung von mehr als einer Stunde ist durchaus, gerade bei schlechten Witterungsverhältnissen im Rahmen des möglichen. So sollte bei der Flugbuchung dieses auch berücksichtigt werden, bevor die Kosten für einen Anschlussflug auch dann zweimal anfallen, weil der erste Flug schon verspätet gelandet ist.

Sollte die Ursache für den verpassten Anschlussflug aber tatsächlich auch durch die erste Fluglinie verursacht worden sein, so muss diese auch die Kosten für den Ersatzflug der Passagiere übernehmen, wenn der Anschlussflug nicht mehr erreicht werden kann. Ob und in welchem Umfang dann auch eine Entschädigung genutzt werden kann, dieses ist immer abhängig von der Dauer der Verzögerung und auch von den dadurch verursachten Schäden des Passagiers.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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