Anschlussflug verpasst Sollte ein Passagier aus einem Grund, der Fluggesellschaft nicht mehr rechtzeitig den Anschlussflug erreicht haben, dann kann er seine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen. Die Passagiere, die einen Flug, mit einem Umsteigen buchen, die sollten diese Rechtslage dafür nutzen, dass sie die Zeiten zwischen den Flügen auch so legen, dass ein kleiner Puffer vorhanden ist. Es kann immer außerplanmäßig mal einige Minuten länger dauern, auch die Verspätung von mehr als einer Stunde ist durchaus, gerade bei schlechten Witterungsverhältnissen im Rahmen des möglichen. So sollte bei der Flugbuchung dieses auch berücksichtigt werden, bevor die Kosten für einen Anschlussflug auch dann zweimal anfallen, weil der erste Flug schon verspätet gelandet ist. Sollte die Ursache für den verpassten Anschlussflug aber tatsächlich auch durch die erste Fluglinie verursacht worden sein, so muss diese auch die Kosten für den Ersatzflug der Passagiere übernehmen, wenn der Anschlussflug nicht mehr erreicht werden kann. Ob und in welchem Umfang dann auch eine Entschädigung genutzt werden kann, dieses ist immer abhängig von der Dauer der Verzögerung und auch von den dadurch verursachten Schäden des Passagiers. Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität |