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Freitag, April 19, 2024
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Reiserecht – Reisepreiserhöhung

 

    

Reisepreiserhöhung 

Sollte der Reiseveranstalter nach dem unterschriebenen und damit gültigem Reisevertrag die Kosten für die Reise erhöhen, dann ist dieses nicht immer auch zulässig. Zum einen kann der Reisepreis nur dann erhöht werden, wenn dieses aufgrund von Erhöhungen gemacht wird, die der Reiseveranstalter nicht direkt zu beeinflussen hat. Gründe hierfür können in der Beförderung liegen. So können hier die Kosten ansteigen und diese dürfen dann auch direkt an den Reisenden weitergegeben werden. Diese Form der Reisepreiserhöhung ist somit zulässig. Auch zulässig sind die Erhöhungen des Reisepreises in Zusammenhang mit dem Wechselkurs. Muss der Reiseveranstalter die Kosten an das Hotel in einer anderen Währung zahlen, diese Währung hat aber starke Kursschwankungen erlitten, dann kann dieses auch dem Kunden, hier dem Reisenden, dann in Rechnung gestellt werden.

Somit ist schon einmal geklärt, warum sich der Preis erhöhen darf, alle anderen Möglichkeiten sind ausgeschlossen. Der Reiseveranstalter muss den Reisenden davon unverzüglich in Kenntnis setzen, als Frist gilt 20 Tage vor dem Abreisetag. Sollte in der Zeit die Erhöhung bei dem Reisenden eingehen, dann kann dieser frei entscheiden, was er jetzt machen möchte. Er kann den erhöhten Betrag zahlen und kann die Reise antreten, er kann aber auch aus diesem Grund den Reisevertrag rückabwickeln. Dieses bedeutet für beide, dass ein gültiger Reisevertrag nie bestanden hat. Der Reiseveranstalter kann keinerlei Ansprüche mehr stellen und muss bereits erhaltene Zahlungen dem Reisenden schnellsten zurückgeben. Aber auch der Reisende hat keinerlei weitere Ansprüche mehr gegenüber dem Veranstalter. So kann aus einer Reisepreiserhöhung kein Schadensersatz gefordert werden.

Die dritte Möglichkeit für den Reisenden ist es, dass er die Reise kostenfrei umbuchen kann. So muss der Veranstalter gewährleisten, dass auf eine andere Reise, in der vorherigen Preisklasse umgebucht werden kann, wenn er denn eine im Angebot hat. Dieses muss er kostenfrei ermöglichen.

Eine Reisepreiserhöhung ist somit nur sehr schwer durch den Veranstalter auch umzusetzen und auch dann kann der Reisende sich dagegen wehren und muss die Mehrkosten nicht in Kauf nehmen.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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