Der Diskontsatz ist ein Zinssatz, zu dem ein Finanzinstitut Wechsel bei der Zentralbank verkaufen bzw. rediskontieren kann. Mit einem Wechsel kann sich nämlich ein Finanzinstitut für eine kurzfristige Zeit liquide Mittel verschaffen. Das Finanzinstitut zahlt den Diskontsatz als Preis, d. h. der Diskontsatz ist ein Abschlag auf den Nominalwert und der Diskontsatz wird in der Regel von der Zentralbank festgesetzt, vor 1999 war es noch die Deutsche Bundesbank. In Deutschland galt der Diskontsatz als Basiszinssatz und er war somit eine Art Bezugspunkt für viele Verträge. Als die Zuständigkeit der auf die Europäische Zentralbank übertragen wurde, wurde auch das Diskontgeschäft eingestellt. Nun setzt die EZB den Leitzins fest. Seit dem 01.01.2002 wurde der Basiszinssatz gesetzlich im BGB geregelt und ersetzt nun den Diskontsatz.
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