Ein Wechsel ist (ähnlich wie ein Scheck) eine Urkunde des Zahlungsverkehrs. Er enthält eine des Ausstellers an den Begünstigten. Dabei werden Ort und Zeitpunkt miteinbezogen.
Weitere Bestandteile sind die Summe in Zahl und Wort, Name des Bezogenen und des Begünstigten und die Unterschrift des Ausstellers.
Gültig ist ein Wechsel nur mit Indossament, also mit einem Übertragungsvermerk auf der Rückseite des Papiers.
Es gibt verschiedene Arten des Wechsels, z.B. Tag- oder Datowechsel, die einen bestimmten Tag der Zahlung bestimmen und u.ä.
Der Wechsel hat im Laufe der Zeit an Bedeutung verloren, da er nicht elektronisch verarbeitet werden kann(keine „Maschinenfähigkeit“) und somit nur mit hohem Aufwand (physikalische Einzelprüfung) zu handhaben ist. Dies ist im Zeitalter des vollelektronischen Zahlungsverkehrs per Internet nur noch bedingt nützlich.
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