Ein Grundbesitzer kann sein Grundstück mit einer Grundschuld belasten. Die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen und dient dem Kreditgeber als Sicherheit. Möchte der Grundstückseigner das Grundstück verkaufen, wird der Käufer auf einer Lastenfreistellung bestehen. Der Verkäufer hat nur dann die Möglichkeit eine Löschung der Lasten aus dem Grundbuch zu bewirken, wenn er der Bank einen Gegenwert anbietet.
Der Kreditnehmer, kann mit seiner Bank eine Vereinbarung eingehen, die die Rückzahlung des Kredits an die Bank aus dem Grundstückverkauf garantiert. Damit wird ihm die Bank eine Löschungsbwilligung und eine Lastenfreistellung erteilen.
Ein andere Option ist, die Grundschuld stehen zu lassen, und eine Dingliche Übernahme mit dem Käufer zu vereinbaren. Der Käufer übernimmt damit nicht die Darlehnsverbindlichkeiten des Verkäufers.
Benötigt auch der Käufer einen Kredit um das Grundstück zu erwerben, hat er die Möglichkeit einer Befreienden Schuldübernahme, damit übernimmt er alle Verpflichtungen, die der Verkäufer gegenüber der Bank eingegangen war.
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