In Deutschland können Unternehmen in unterschiedlichen Rechtsformen am Markt tätig werden. So existieren parallel Personenunternehmen, körperschaftlich organisierte Unternehmen sowie selbstständige Zweckvermögen. Zu den Personengesellschaften zählen zum Beispiel die GbR, die OHG oder die KG.
Zu den körperschaftlich organisierten Unternehmen zählen alle Kapitalgesellschaften, wie etwa die und die AG sowie Vereine und Genossenschaften. Stiftungen fungieren als selbstständige Zweckvermögen. Mit der Rechtsform unterscheiden sich wichtige Vorschriften und Regelungen im Innen- wie im Außenverhältnis voneinander. Kapitalgesellschaften beispielsweise haften nur mit ihrem Betriebsvermögen, während Personengesellschaften mit einer unbegrenzten Haftung des Gesellschafters verbunden sind. Im Gegenzug unterliegen Kapitalgesellschaften strengeren Regelungen bei der Buchführung und Bilanzierung und müssen mit einem Mindestkapital ausgestattet sein.
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