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Rechtsformen – Kredit und Finanzlexikon

In Deutschland können Unternehmen in unterschiedlichen Rechtsformen am Markt tätig werden. So existieren parallel Personenunternehmen, körperschaftlich organisierte Unternehmen sowie selbstständige Zweckvermögen. Zu den Personengesellschaften zählen zum Beispiel die GbR, die OHG oder die KG.
Zu den körperschaftlich organisierten Unternehmen zählen alle Kapitalgesellschaften, wie etwa die und die AG sowie Vereine und Genossenschaften. Stiftungen fungieren als selbstständige Zweckvermögen. Mit der Rechtsform unterscheiden sich wichtige Vorschriften und Regelungen im Innen- wie im Außenverhältnis voneinander. Kapitalgesellschaften beispielsweise haften nur mit ihrem Betriebsvermögen, während Personengesellschaften mit einer unbegrenzten Haftung des Gesellschafters verbunden sind. Im Gegenzug unterliegen Kapitalgesellschaften strengeren Regelungen bei der Buchführung und Bilanzierung und müssen mit einem Mindestkapital ausgestattet sein.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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