Die Volksbanken gehören zusammen mit den Raiffeisenbanken in Deutschland zu den so genannten Genossenschaftsbanken oder auch Kreditgenossenschaften.
Sie entstanden aus den so genannten Vorschussvereinen, die bereits im 19. Jahrhundert in Deutschland in großer Anzahl gegründet wurden. Heute gehören sie in Deutschland überwiegend zu den Universalbanken, bieten also alle banküblichen Dienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden an.
Die rechtliche Grundlage für den Geschäftsbetrieb einer Volksbank ergibt sich aus dem für alle Banken geltenden Kreditwesengesetz sowie aus dem Genossenschaftsgesetz.
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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010
Frage von Helga am 01. November 2010
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