Die vertraglich festgelegte Erfüllungsbürgschaft kommt in der Regel bei der Finanzierung von großen Bauprojekten beziehungsweise Immobilienkäufen zum Tragen.
Meist nimmt der Finanzier beziehungsweise Bauunternehmer eine entsprechende Klausel mit in den Finanzierungsvertrag. Diese Klausel besagt, dass im Falle einer Insolvenz des Darlehensnehmers die Bürgschaft direkt von der im Vertrag festgelegten Bank zu erfüllen ist. Es muss also hierbei nicht der oftmals mit Schwierigkeiten behaftete Umweg über einen Insolvenzverwalter in Kauf genommen werden.
Die Erfüllungsbürgschaft bietet somit eine erhöhte Sicherheit für das zur Verfügung gestellte Kapital.
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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010
Frage von Helga am 01. November 2010
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