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Nominalkapital – Kredit und Finanzlexikon

Wenn man vom Nominalkapital spricht, so ist damit in der Regel das Stammkapital einer Kapitalgesellschaft gemeint. Dieses wird auch oft als Grundkapital oder Zeichnungskapital bezeichnet.

Im Gesetz sind für die verschiedenen Gesellschaftsformen von Unternehmen verschiedene Nominalkapital-Beträge festgeschrieben. So müssen bei einer zum Beispiel mindestens 20.000 Euro als Stammkapital nachgewiesen werden, bevor diese gegründet werden kann (Ausnahme: die neue Mini-GmbH).
Bei einer Aktiengesellschaft müssen es dagegen schon mindestens 50.000 Euro sein. Auch für die Ausgabe von Aktien spielt das Nominalkapital eine entscheidende Rolle.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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