Ein Zahlungsausfall liegt dann vor, wenn eine Forderung aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht einzutreiben ist und ein Unternehmen gemäß kaufmännischer Sorgfalt eine Wertberichtigung im Bilanzansatz Offene Forderungen vornehmen muss.
Es ist zwar grundsätzlich möglich, dass im Wege der Zwangsvollstreckung die Forderung zumindest in Teilen doch noch eingetrieben werden kann. Die Korrektur in der Bilanz ist dennoch vorzunehmen und ggf. durch eine spätere Zuschreibung zu korrigieren.
Zahlungsausfälle können die Existenz von Unternehmen bedrohen. Deshalb sichern sich viele Betriebe bei größeren Forderungen gegen den Eintritt eines solchen Falles mit einer Zahlungsausfallversicherung ab. Die Zahl der Ausfälle erhöht sich in der Regel in konjunkturellen Schwächephasen, während sie in Boom-Zeiten zurückgeht.
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