0.5 C
München
Donnerstag, November 21, 2024
StartLexikonRücklastschrift - Kredit und Finanzlexikon

Rücklastschrift – Kredit und Finanzlexikon

Vereinbart ein Verbraucher mit einem Unternehmen, dass die fälligen Rechnungen aus dem Vertragsverhältnis im Lastschriftverfahren von seinem Girokonto abgebucht werden und ist das Konto am Tag der Abbuchung nicht durch Guthaben oder eingeräumte Kreditlinien gedeckt, löst die Bank die Lastschrift nicht ein und gibt sie an den Abbuchenden zurück.
Rücklastschriften mangels Deckung werden von den meisten Unternehmen nicht gern gesehen und der fällige Betrag wird in der Regel binnen kurzer Zeit und zuzüglich einer Rücklastschriftgebühr schriftlich eingeführt. Rücklastschriften können auch vom Inhaber eines Girokontos veranlasst werden, indem eine aus Sicht von diesem ungerechtfertigte Lastschrift durch einen Widerspruch bei der Bank zurückgegeben wird. In diesem Fall wird von einer Rücklastschrift wegen Widerspruchs gesprochen.

Direktverweis auf den Begriff "Rücklastschrift" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

Beliebte Beiträge