Im Rahmen des Lastschriftverfahrens ziehen Gläubiger im Einvernehmen ihrer Schuldner bzw. Kunden fällige Beträge von deren Konto ein, ohne dass die Veranlassung einer Überweisung durch den Kontoinhaber notwendig ist. Die Geldbeträge werden dabei einfach vom Konto abgebucht. Anwendung findet das Lastschriftverfahren bei Strom- und Telekommunikationsunternehmen sowie bei Kreditkartengesellschaften.
Der Kontoinhaber muss dem Abbuchenden die Zustimmung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren erteilt haben. Lastschriften können vom Kontoinhaber binnen sechs Wochen nach dem Tag der Abbuchung durch unbegründete Weisung an die Bank zurückgegeben werden.
Die Bank schreibt den Betrag, dessen Abbuchung vom Kontoinhaber widersprochen wurde, dann ohne Zeitverlust wieder dem Konto gut und berücksichtigt dabei auch das Wertstellungsdatum.
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