0.9 C
München
Donnerstag, November 14, 2024
StartLexikonAnkaufsrecht - Kredit und Finanzlexikon

Ankaufsrecht – Kredit und Finanzlexikon

Mit einem Ankaufsrecht besitzt jemand das Recht eine Sache zu erwerben. Durch ein Ankaufsrecht kann eine bestimmte Sache, zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt gekauft werden. Ein Ankaufsrecht wird durch den Verkäufer ausgesprochen, hierbei wird ein bindendes Angebot an einen Verkäufer gemacht, der Käufer hat nun die Möglichkeit dieses Angebot bis zu einem ausgemachten Datum anzunehmen.
Ein abgegebenes Ankaufsrecht verpflichtet den Eigentümer zum Verkauf, jedoch bedarf es der Wirksamkeit über eine notarielle Beglaubigung. Das Ankaufsrecht wird in Grundstückssachen bzw. Immobilien überhaupt verhäuft eingesetzt.
Ein Ankaufsrecht setzt immer bestimmte, vorher vereinbarte vertragliche Voraussetzungen voraus, sobald diese eintreffen, hat der Befugte das Recht das Grundstück oder die Immobilie zu erwerben.

Beliebte Beiträge