Sparkassen zählen in Deutschland zu den Universalbanken und sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die als gemeinnützig gelten. Ihre Geschäftgrundlage bilden sie Statuten aus dem Sparkassengesetz, ergänzt durch das universelle, d.h. für jedes Kreditinstitut geltende Kreditwesengesetz.
Träger der Sparkassen sind zumeist Kreis- oder Zweckverbände, Städte oder Gemeinden. Daher ist das Ausbreitungsgebiet einer Sparkasse fast immer regional begrenzt. Lediglich die Deka-Bank gilt als Sparkasse mit überregionalem Verbreitungsgebiet.
Als Universalbanken bieten Sparkassen alle üblichen Bankdienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden an, wie zum Beispiel bargeldloser Zahlungsverkehr, Kredite und Finanzierungen sowie Beratungs- und Finanzdienstleistungen.
Direktverweis auf den Begriff "Sparkasse" – einfach kopieren: