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Tonnagesteuer – Steuern

Tonnagesteuer

Der Begriff Tonnagesteuer ist vor allem im Schifffahrtsbereich bekannt, jedoch handelt es sich hierbei grundsätzlich nicht um eine eigenständige Steuerart, sondern um eine Methode, den Gewinn aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Schifffahrtverkehr zu ermitteln.

Die Ermittlung des Gewinns eines Handelsschiffs, aus dem schließlich die Tonnagesteuer berechnet wird, erfolgt auf der Grundlage der Nettoraumzahl, welche die Größe des Schiffes darstellt. Die Tonnagesteuer wird übrigens immer erhoben – auch dann, wenn sich das Schiff momentan nicht im Betrieb befindet, das heißt, damit keine Gewinne erzielt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei im verankert, dessen aktuelle Version im Jahr 1998 eingeführt wurde. Ab diesem Jahr wurden auch die Subventionen für die Schifffahrtbranche drastisch gesenkt, kurze Zeit später wurden diese dann ganz gestrichen. Daraus ergab sich, dass der Betrieb eines Handelsschiffes unter deutscher Flagge aufgrund der hohen Steuerlasten mittlerweile kaum noch wirtschaftlich sinnvoll ist. In der Folge wurden unzählige Handelsschiffe ausgeflaggt und fahren nun unter der Flagge anderer Länder.

Damit die Tonnagesteuer nach der neuen Regelung anhand der Nettoraumzahl des Schiffes vorgenommen werden kann, muss der Eigner einen speziellen Antrag stellen, der ihn fortan für zehn Jahre an dieses Verfahren bindet. Die Inanspruchnahme ist allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft. So muss das Handelsschiff beispielsweise im internationalen Verkehr betrieben werden, außerdem müssen entweder oder Personen befördert werden. Die Geschäftsleitung der betreffenden muss sich dabei in Deutschland befinden, beziehungsweise die Bereederung muss im deutschen Hoheitsgebiet durchgeführt werden. Außerdem muss das betreffende Schiff in einem deutschen Schiffsregister eingetragen sein.

Von Experten wird die Tonnagesteuer in Deutschland immer wieder stark kritisiert, da sie nach Ansicht dieser zu einem Verlust von unzähligen Arbeitsplätzen beiträgt. Dies betrifft nicht nur die Arbeitsplätze auf den Schiffen selbst, sondern auch jene in der Zulieferindustrie sowie auf den Werften. Da viele europäische Staaten eine vergleichbare Regelung zur Besteuerung von Schiffen eingeführt haben, ist jedoch eine Reform beziehungsweise ein kompletter Wegfall der Tonnagesteuer auch in Zukunft nicht zu erwarten.

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