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Donnerstag, November 14, 2024
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Mietrecht – Staffelmiete

 

    

Staffelmiete 

Ein besonderer Mietvertrag kann über den Staffelmietvertrag geschlossen werden. Hier wird über eine bestimmte Mietdauer schon mit dem Mietvertrag vereinbart, dass die Mieten von Jahr zu Jahr ansteigen werden. An diese Mietpreissteigerungen muss der Vermieter sich halten und er darf während der Zeit die Mieten nicht, zum Beispiel im Bezug auf die ortsüblichen Vergleichsmieten, noch höher ansteigen lassen.

Eine Staffelmiete kann sowohl bei unbefristeten Mietverträgen, als auch bei den befristeten angewendet werden. Sehr häufig ist sie bei den Zeitmietverträgen zu finden, bei denen auch gegenseitig so auf das Kündigungsrecht verzichtet wird. In diesen Fällen kann der Mieter aber nach einer Dauer von vier Jahren, von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Der Mieter muss sich auch an die Angaben aus dem Staffelmietvertrag halten und darf auch dann nicht, wenn der befristete Mietvertrag ausläuft, diesen zu einem unbefristeten umwandeln lassen. Auch hier kann dann wieder ein neuer Vertrag aufgesetzt werden, der auch wieder die Staffelmiete beinhaltet.

Der Staffelmietvertrag sollte immer schriftlich geschlossen werden, da beide Parteien so eine Sicherheit für sich haben, dass die Regelungen auch eingehalten werden. In dem Mietvertrag muss dann, neben den sonst auch geltenden Formen für einen Mietvertrag, besonders die Anwendung der Staffelmiete genau erklärt werden. Es reicht nicht aus, dass in dem Vertrag ein Prozentsatz aufgeführt wird, nach dem die Mieten erhöht werden sollen. Es muss genau aufgeführt werden, ab welchem Datum die Miete ansteigt und auch der genaue Mietbetrag, der dann fällig wird, ist zu nennen. Die Staffelmiete kann immer nur in einem Intervall von mindestens einem Jahr umgesetzt werden. Innerhalb von weniger als 12 Monaten kann die Anpassung nicht erfolgen, eine Anpassung der Mieten nach mehr als 12 Monaten kann aber angewendet werden, ohne das der Mietvertrag für ungültig erklärt, wird.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

Frage von Anonymen Teilnehmer

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