Als Zinsfestschreibung bezeichnet man den Zeitraum, in dem der Zinssatz eines Darlehens festgeschrieben ist. Die Zinsbindungsfristen können von unterschiedlicher Dauer sein und werden individuell vereinbart, üblich sind jedoch Fristen von fünf, zehn oder fünfzehn Jahren. Die meisten Darlehen werden mit einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren ausgestattet. Darlehen können in dieser Zeit grundsätzlich nicht gekündigt werden. Erst bei einer Zinsfestschreibung über zehn Jahre hinaus kann der Kreditnehmer mit sechs Monaten Kündigungsfrist kündigen. Zinsfestschreibungen werden abgeschlossen um dem Kreditnehmer Planungssicherheit für die Rückzahlung zu geben. Er braucht so für die Dauer der Frist keine Erhöhung der Zinsen am Kapitalmarkt befürchten. Je länger die Zinsbindung, um so höher fällt in der Regel der Zinssatz aus.
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