Für besonders hohe Kredite und bei der Vergabe von Krediten an Personen mit unzureichender beziehungsweise schlechter Bonität fordern die Kreditinstitute in der Regel besondere Sicherheiten.
Ein Beispiel einer solchen besonderen Sicherheit ist, dass das Kreditinstitut sich in das Grundbuch einer Immobilie des Darlehensnehmers eintragen lässt. In diesem Fall spricht man von einer dringlichen Sicherheit.
Oft wird diese Vorgehensweise bei der Vergabe von Krediten für Geschäftsgebäude an junge Unternehmen eingesetzt, die bisher noch keine ausreichenden Daten für die Einschätzung ihrer Bonität darlegen konnten.
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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010
Frage von Helga am 01. November 2010
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