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Vorzugsaktie – Kredit und Finanzlexikon

Bei einer Vorzugsaktie handelt es sich um eine Aktie, durch die sich der Aktionär finanziell an der Aktiengesellschaft beteiligen und von besonderen Rechten profitieren kann. Die Vorzugsaktie unterscheidet sich von anderen Aktien, die die Gesellschaft zur Kapitalbeschaffung herausgegeben kann, und verbrieft andere Rechte als beispielsweise eine Stammaktie oder eine . Durch den Besitz der Vorzugsaktie kann der Aktionär in den Genuss von bestimmten Sonderrechten kommen, die sich meistens auf den Umfang und die Art der Gewinnbeteiligung beziehen. Allerdings ist der Gewinn, den die Aktiengesellschaft jährlich erzielt, erfolgsabhängig und unterliegt äußeren Einflüssen wie z.B. dem Kapitalmarktniveau und der unternehmerischen Lage, so dass eine Gewinnbeteiligung in Form einer Dividendenzahlung auch bei einer Vorzugsaktie nicht garantiert werden kann. In keinem Falle verbrieft die Vorzugsaktie besondere Vorzüge hinsichtlich des Stimmrechtes.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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