Ein Gewerbetreibender, der das Gebäude, in dem sein Betrieb arbeitet, selbst besitzt und deshalb keine Miete für die Nutzung zahlen muss, muss bei der Berechnung seiner Profitabilität seine mit einbeziehen.
Zu diesen gehört die so genannte kalkulatorische Miete. Der Eigentümer sollte dabei die Mietzahlungen, die er im Falle einer Vermietung des Objektes an Dritte erhalten würde, zu seinen Kosten hinzuaddieren. Nur dann nämlich ist das Betriebsergebnis unverfälscht. Würde eine Berücksichtigung der kalkulatorischen Miete ausbleiben, entstünde ein zu positives Ergebnis.
Die Berücksichtigung ist jedoch ausschließlich für den Unternehmer selbst (und ggf. potenzielle Investoren) von Bedeutung, nicht jedoch in handelsrechtlicher oder steuerrechtlicher Hinsicht.
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