Bei einem Diskontkredit spricht die Bank von einem kurzfristigen Kredit. Vor Ablauf eines Wechsels wird dieser von der Bank als Sicherheit aufgekauft. Höhe und Laufzeit des Diskontkredits bestimmen die eingereichten Wechsel. Der Einreicher des Wechsels wird ausbezahlt. Die Zinsen (der Diskont) der restlichen Laufzeit des Wechsels wird von der Bank einbehalten. Die Bank spricht hier von vorzeitiger Diskontierung
– dies erklärt den Begriff Diskontkredit. Diese Art des Kredits gehört zu den Aktivgeschäften der Bank und macht sie zum Gläubiger. Unternehmen, die häufig mit Wechseln arbeiten, bringt die Diskontierung attraktive Vorteile. Sie garantiert niedrigere Kosten als bei einem Kontokorrentkredit sowie sofortige Liquidität aufgrund der Veräußerung einer zu einem späteren Zeitpunkt fälligen Forderung. Die Bank behält sich zur Gewährung eines Diskontkredits eine Bonitätsprüfung vor.
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