Ein Mahnbescheid wird von einem Gläubiger gegen einen Schuldner beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Das Gericht prüft dabei zunächst nicht, ob die Forderung berechtigt ist, sondern versendet an den Schuldner einen schriftlichen Bescheid, auf dem der Name des Gläubigers sowie die Höhe der Forderungen inklusive Gerichtskosten einsehbar sind.
Der Empfänger des Mahnbescheids kann dann binnen zwei Wochen entweder die geforderte Zahlung leisten oder der Widerspruch gegen die Forderung einlegen. Erfolgt weder eine Zahlung noch ein Widerspruch, kann der Gläubiger beim Gericht einen Antrag auf Zwangsvollstreckung stellen und auf diesem Wege die Beitreibung durch einen Gerichtsvollzieher beantragen.
Wird Widerspruch eingeleitet, muss im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens geklärt werden, ob der Anspruch des Gläubigers berechtigt ist oder nicht.
Direktverweis auf den Begriff "Mahnbescheid" – einfach kopieren: