Eine Hypothek wird meist zur Finanzierung von langfristigen Investitionen z.B. Kauf eines Hauses gebildet.
Herr Müller baut sich ein Wohnhaus. Dafür braucht er etwa 200.000 und holt sich ein Darlehen bei seiner Bank. Es wird ein Darlehensvertrag abgeschlossen. Herr Müller braucht jedoch eine Sicherheit, um das Darlehen von der Bank zu bekommen. Diese Sicherheit ist die Hypothek an seinem Wohnhaus, d.h. allein dieses haftet für das Darlehen. Herr Müller hat also eine Grundschuld an die Bank, d.h. er muss eine bestimmte Geldsumme an die Bank zahlen.
Zur Sicherung des Darlehens wird für das Wohnhaus eine Grundschuld von 200.000 ins Grundbuch eingetragen. Herr Müller muss das Darlehen an die Bank in Raten zurück zahlen. Ist das Darlehen vollständig abbezahlt, erlischt die Grundschuld aber nicht. Diese muss erst aus dem Grundbuch gelöscht werden.
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