Hierbei handelt es sich um einen Fachausdruck aus der Betriebswirtschaftslehre. Das Imparitätsprinzip findet vor allem bei der Bilanzierung von Unternehmen seine Anwendung. Es besagt, dass Verluste bereits dann bilanziert werden müssen, wenn sie abgesehen werden können.
Sind die Verluste also schon eingetreten, ist es für eine Bilanzierung bereits zu spät und das Imparitätsprinzip wurde damit verletzt. Das Prinzip wurde vor allem zum Schutz von Aktionären und Gläubigern geschaffen. Damit steht die Bilanzierung von Verlusten im krassen Gegensatz zur Bilanzierung von Unternehmensgewinnen.
Bei diesen ist nämlich vorgeschrieben, dass eine Bilanzierung erst dann getätigt werden darf, wenn der Gewinn tatsächlich eingefahren wurde.
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