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Vorauszahlungsbürgschaft – Kredit und Finanzlexikon

Bei der Finanzierung von sehr teuren Waren und Dienstleistungen- zum Beispiel in der Immobilien– beziehungsweise Baubranche – ist es üblich, dass der Auftragnehmer die Kosten für die Ausführung des Auftrags nicht komplett allein finanziert, sondern regelmäßige Vorschusszahlungen vom Auftraggeber erhält.

Sollte es jedoch zu einer Insolvenz des Auftragnehmers kommen und der Auftraggeber hat bereits Leistungen bezahlt, die noch nicht ausgeführt wurden, muss dieser eventuell mit einem hohen Kapitalverlust rechnen.
Um diesen zu vermeiden, gibt es die Vorauszahlungsbürgschaft. Hierbei bürgt eine dritte Partei dafür, dass für die Vorauszahlung die festgelegte Leistung erbracht wird. Kann der Auftragnehmer dies aufgrund einer Insolvenz nicht mehr tun, springt der Bürge ein und erstattet dem Auftraggeber die Vorauszahlung zurück.

Direktverweis auf den Begriff "Vorauszahlungsbürgschaft" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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