Bei der Finanzierung von sehr teuren Waren und Dienstleistungen- zum Beispiel in der Immobilien– beziehungsweise Baubranche – ist es üblich, dass der Auftragnehmer die Kosten für die Ausführung des Auftrags nicht komplett allein finanziert, sondern regelmäßige Vorschusszahlungen vom Auftraggeber erhält.
Sollte es jedoch zu einer Insolvenz des Auftragnehmers kommen und der Auftraggeber hat bereits Leistungen bezahlt, die noch nicht ausgeführt wurden, muss dieser eventuell mit einem hohen Kapitalverlust rechnen.
Um diesen zu vermeiden, gibt es die Vorauszahlungsbürgschaft. Hierbei bürgt eine dritte Partei dafür, dass für die Vorauszahlung die festgelegte Leistung erbracht wird. Kann der Auftragnehmer dies aufgrund einer Insolvenz nicht mehr tun, springt der Bürge ein und erstattet dem Auftraggeber die Vorauszahlung zurück.
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