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Vorfälligkeit – Kredit und Finanzlexikon

Von der so genannten Vorfälligkeit spricht man, wenn ein Kredit vorzeitig aufgelöst wird, indem die restlichen Raten in einer Summe zurückgezahlt werden.
Für den Kreditgeber entsteht hierbei ein Nachteil, da ihm ein Teil der Zinsen, welche für die restlichen Ratenzahlungen fällig geworden wären, entgeht. Deswegen muss der Kreditnehmer in diesem Fall meist ein so genanntes Vorfälligkeitsentgelt zahlen.
Diese Gebühr ist dafür bestimmt, den entgangenen Zinsgewinn des Kreditgebers auszugleichen. Laut Gesetz gibt es keine vorgeschriebene Höhe für das Vorfälligkeitsentgelt, es muss also individuell verhandelt werden.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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