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Einkommensnachweis – Kredit und Finanzlexikon

Bei der Vergabe von Krediten und Darlehen und der Finanzierung von Wohneigentum, Fahrzeugen etc. muss der Antragsteller in der Regel einen Einkommensnachweis erbringen. Dieser Nachweis bildet die Grundlage zur Einstufung der Bonität und gibt Zeugnis darüber, ob der Antragsteller den monatlichen Belastungen durch die Vergabe des Kredites gewachsen ist.
Der bekannteste Einkommensnachweis ist dabei bei Arbeitern und Angestellten die Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber. Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird meistens eine so genannte BWA, das heißt eine betriebswirtschaftliche Aufstellung der Unternehmensgewinne beziehungsweise Einnahmen und Ausgaben, gefordert. Dies geschieht oft in Verbindung mit entsprechenden Steuerbescheiden und Bilanzen.
Bei Menschen, die nicht mehr im Arbeitsleben stehen, können auch Rentenbescheide als Einkommensnachweis dienen.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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