Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine spezielle Bürgschaftsart, die vornehmlich aus der Baubranche bekannt ist. Hierbei garantiert der Bürge, dass der auftraggebende Vertragspartner die Vertragsbedingungen in jedem Fall erfüllt.
Besonders wichtig ist dieser Punkt, wenn der Auftraggeber während der Vertragserfüllung Insolvenz anmelden muss. In diesem Fall muss der Bürge die Kostenlücke, welche durch den Unterschied zwischen der eigentlich zu erbringenden Vertragsleistung und der bisher erbrachten Vertragsleistung entsteht.
Als Bürge stellen sich dabei meist Banken zur Verfügung.
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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010
Frage von Helga am 01. November 2010
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