Hat eine Aktiengesellschaft in einem ausreichenden Gewinn erwirtschaftet, legt die Geschäftsführung während der fest, welcher Anteil des Gewinns an die Aktionäre ausgeschüttet wird. In der Regel ist jeder Aktionär gleichberechtigt und erhält die festgelegte Dividende für jede Aktie, die am Tag der Hauptversammlung in seinem Depot verzeichnet war. Werden im Rahmen einer der Aktiengesellschaft junge Aktien ausgegeben, kann der Dividendenanspruch für diese Aktien bei der ersten folgenden Ausschüttung geringer ausfallen. Einige Aktiengesellschaften geben statt der üblichen Namensaktien auch einen bestimmten Anteil an Vorzugsaktien aus. Diese sind an der Börse meist etwas höher notiert. Außerdem haben deren Inhaber weniger Rechte, beispielsweise kein auf der Hauptversammlung. Als Ausgleich wird den Inhabern der Vorzugsaktien ein deutlich höherer Dividendenanspruch gewährt.
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