25.9 C
München
Samstag, Juni 28, 2025
StartLexikonKapitaldienst - Kredit und Finanzlexikon

Kapitaldienst – Kredit und Finanzlexikon

Der Kapitaldienst bezeichnet die Summe aus Zins– und Tilgungsleistungen, die ein Kreditnehmer -dies kann eine Privatperson ebenso sein wie ein Unternehmen – zur Bedienung seiner Verbindlichkeiten leisten muss.
Die Deckung des Kapitaldienstes erfolgt bei Privatpersonen durch das laufende Erwerbseinkommen, bei Unternehmen durch die Erträge.
Die Höhe des Kapitaldienstes ist von Bedeutung, da der finanzielle Spielraum, der für andere Vorhaben zur Verfügung steht, beeinflusst wird. Ein Kreditnehmer, der den wesentlichen Teil seiner Einkünfte für Zins und Tilgung nutzt, kann anderweitig nur wenig Geld ausgeben. Der Kapitaldienst lässt sich bei Bedarf erhöhen oder senken, indem die Laufzeit der aufgenommenen Kredite verkürzt oder verlängert wird.

Direktverweis auf den Begriff "Kapitaldienst" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

Wichtiger Hinweis & Transparenz

Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Zur Finanzierung unseres unabhängigen Journalismus nutzen wir auf dieser Seite Affiliate-Links. Diese sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Wenn Sie über einen solchen Link ein Produkt abschließen, erhalten wir vom Anbieter eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte unseren vollständigen Disclaimer & unsere redaktionellen Grundsätze.

Beliebte Beiträge