23.6 C
München
Dienstag, Juni 10, 2025
StartLexikonJoint Venture - Kredit und Finanzlexikon

Joint Venture – Kredit und Finanzlexikon

Unter Joint Venture, zu deutsch Gemeinschaftsunternehmen, versteht man die Gründung einer rechtlich neuen Gesellschaft an der sich die Gründungsgesellschaften mit ihrem Kapital beteiligen. Ziele eines Joint Ventures sind unter anderem Synergieeffekte zu erwirtschaften um damit Kosten zu sparen, Wettbewerbsvorteile gegen Konkurrenten zu nutzen und Risiken zu streuen. Darüber hinaus können oft neue Technologien und Absatzmärkte erschlossen werden. Oft werden Joint Ventures gegründet um einen Markt im Ausland zu erschließen, wenn Firmen dort keine Tochtergesellschaften gründen dürfen oder wollen. Hier werden dann Kooperationen mit ansässigen, einheimischen Firmen eingegangen. Die Vorteile eines Joint Ventures bestehen vor allem darin, dass die betreffenden Firmen durch die Gründung einer neuer Firma zwar miteinander kooperieren aber dennoch rechtlich und organisatorisch autonom bleiben.

Direktverweis auf den Begriff "Joint Venture" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

Wichtiger Hinweis & Transparenz

Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Zur Finanzierung unseres unabhängigen Journalismus nutzen wir auf dieser Seite Affiliate-Links. Diese sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Wenn Sie über einen solchen Link ein Produkt abschließen, erhalten wir vom Anbieter eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte unseren vollständigen Disclaimer & unsere redaktionellen Grundsätze.

Beliebte Beiträge