Ein Genussschein verbrieft einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem Emittenten und stellt somit eine Anlageform dar. In erster Linie erhält der Investor den Anspruch auf Rückzahlung des Nominalwertes sowie ein verbrieftes Genussrecht für sein eingesetztes Kapital (Genussrechtskapital).
Dies können z.B. Gewinnbeteiligungen aus den Unternehmenserlösen sein oder auch Optionsrechte usw.
Damit sind Genussscheine eine Mischform zwischen fixverzinslichem Wertpapier und Unternehmensbeteiligung. Stimmrechte (wie z.B. bei einer Aktieninvestition) sind Genussscheininhabern jedoch verwehrt.
Dafür liegt die Erfolgsbeteiligung meist über der Rendite von festverzinslichen Wertpapieren. Erzielt die Gesellschaft keinen Gewinn, kann die Erfolgsbeteiligung ebenfalls ausgesetzt werden – im schlimmsten Falle ist sogar eine Verlustbeteiligung (begrenzt auf die gezeichnete Einlage) möglich.
Im Konkursfalle werden Ansprüche aus Genussscheinen nachrangig bedient, also erst nach der Befriedigung aller anderen Gläubiger.
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