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Samstag, November 9, 2024
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Arbeitsrecht – Abfindung

 

    

Abfindung 

Rein rechtlich gesehen besteht kein Gesetz, welches besagt, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen eine Abfindung zahlen muss. Viele Menschen vermuten dieses, weil es häufiger so angewendet wird, das Recht auf eine Abfindung gibt es aber nicht. Häufig zahlen Arbeitgeber aber eine Abfindung aus, dieses kann freiwillig geschehen, oder aber auch gerichtlich angeordnet werden.
Ein Grund für das Zahlen einer Abfindung kann mit dem Unterschreiben des Aufhebungsvertrages einhergehen. Sollte der Arbeitgeber durch den Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist umgehen, so spart er hier sehr viel Geld ein, welches er dann nicht mehr als Gehalt plus den Sozialabgaben zu zahlen hat. Möchte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diesen Aufhebungsvertrag nun ein wenig anpreisen, dann kann er hier eine Abfindung vereinbaren, damit der Arbeitnehmer diesen auch unterschreibt.
Auch kann die Abfindung als Form der Entschädigung gezahlt werden. Dieses ist häufig dann der Fall, wenn das Arbeitsgericht einer Klage wegen einer Kündigung seitens des Arbeitgebers stattgegeben hat. So kann über die hier zu zahlende Abfindung der Arbeitgeber verhindern, dass er den Arbeitnehmer wieder einstellen muss. Die Höhe der Abfindung kann in Monatsgehältern ausgedrückt werden, solange der Arbeitnehmer nach der Kündigung keine neue Anstellung gefunden hat. Besonders schwierig ist dieses bei den älteren Arbeitnehmern zu sehen, die schon lange Jahre in dem Betrieb beschäftigt waren und die es auch sehr schwer haben, nach der Kündigung eine neue Stelle zu finden.
Sollte eine betriebsbedingte Kündigung die Grundlage einer ordentlichen Kündigung sein, dann kann auch hier eine Abfindung die gerichtlichen Schritte verhindern. 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr werden hier als Richtwert angesetzt.
Zu beachten ist es aber, dass die Abfindungen, egal, um welche Art der Abfindung es sich handelt, versteuert werden muss. Da es sich hier aber um keine wirkliche Lohnzahlung handelt, werden nur die Steuern abgezogen, Abgaben zu den Sozialversicherungen werden nicht noch extra zum Abzug gebracht.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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